(bei der Eucharistie für konfessionsverbindende Paare)
(Lesezeit 5 Minuten) Für das Alltagsgeschäft der Kirchen war der Besuch von Papst Franziskus am Donnerstag beim Weltkirchenrat in Genf eine wichtige Sache. Immerhin gehören etwa 90 Prozent aller kirchlichen Organisationen zu diesem Gremium, das vor 70 Jahren unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges 1948 gegründet wurde. Auch orthodoxe Kirchen – und so hat allein das Bild von den verschiedenen Würdenträgern seine Bedeutung, das den Papst auf Augenhöhe unter Gleichen mit den Vertretern der anderen Kirchen zeigt.
Im Übrigen konnte der Papst noch einmal deutlich machen, dass Ökumene nicht eine Entscheidung von Ämtern ist, wo das eine darauf wartet, dass das andere handelt. Und das Ökumene Geben heißt, machte der Papst auch klar: „‘Gemeinsam gehen, gemeinsam beten, gemeinsam arbeiten‘: Das ist unser Königsweg,“ sagte er und geißelte das Beharren auf Eigeninteressen „Ökumene ist ‚ein großes Verlustgeschäft‘“, formulierte Franziskus und zitierte Jesus: „Wer sein Leben retten will, wird es verlieren; wer aber sein Leben um meinetwillen verliert, der wird es retten.“ (Lk 9,24) Und weiter: „Das Eigene zu retten bedeutet, im Fleisch zu wandeln; sich in der Nachfolge Jesu zu verlieren bedeutet, im Geist zu wandeln“.
Vor der Genfer Kulisse der vielen anderen Kirchen war das Thema, das evangelische und katholische Christen besonders interessiert, nicht zur Sprache gekommen. Nicht zuletzt auch, weil gerade orthodoxe Kirchen kein Verständnis dafür aufbringen, dass Katholiken und Evangelische darum ringen, zumindest bei gemischtkonfessionellen Ehepaaren zur gemeinsamen Eucharistie zu kommen. Dies Anliegen kam erst bei der Rückreise auf der „fliegenden Pressekonferenz“ zur Sprache, als der Papst auf den Entwurf der pastoralen Handreichung zum „Kommunionempfang für nicht-katholische Ehepartner“ einging. Dieser von der Deutschen Bischofskonferenz mehrheitlich im Februar beschlossenen Text war auf die Kritik einer erheblichen Minderheit in diesem Kreis gestoßen, und so hatte der Papst über den Chef seiner Glaubenskongregation den Text zurückziehen lassen.
Zunächst war allemal von Kritikern einer Öffnung festgestellt worden, damit gebe der Papst jenen Bischöfen Recht, die sich gegen den Entwurf um Klarstellung bei der Kurie bemüht hatten. Nun aber sagte der Papst im Flieger, er halte den Text für „gut gemacht. Gut gemacht!“ Er geht ihm auch keineswegs zu weit, wie die Kritiker vermutet hatten. Vielmehr stellte sich der Papst auf die Seite der Autoren und warf ihnen eher vor, dass er persönlich den Text für viel zu restriktiv halte. „Die Studie ist restriktiv.“ Aber den Bischöfen sei es nun einmal darum gegangen, „klar zu sagen, was im Kodex (des Kirchenrechts) steht. Ich habe sie gelesen und sagte mir: Aber das ist ja ein restriktives Dokument – da steht gar nicht drin ‚Öffnet (die Eucharistie) für alle‘. Nein – es war eine gut durchdachte Sache, mit kirchlichem Geist.“
Der Papst wollte den Text aus einem anderen – zunächst formal erscheinenden – Grund nicht veröffentlicht wissen, und der liegt die Überlegung nahe, dass er tatsächlich eine weit weniger restriktive pastorale Lösung anstrebt. Darüber aber soll nach dem Kirchenrecht nicht eine Bischofskonferenz sondern der für das fragliche Paar zuständige Diözesanbischof entscheiden: „Im Kodex des Kirchenrechts ist das, wovon die deutschen Bischöfe sprachen, vorgesehen: die Kommunion in Ausnahmefällen. Das Kirchenrecht sieht aber nun vor, dass der Diözesanbischof diese Frage regeln muss: Es liegt in seiner Hand, so der Kodex“, sagte der Papst, und eben nicht bei der Bischofskonferenz.
Franziskus bedauerte, dass es „ein bisschen zu Verwirrung“ gekommen sei. Aus römischer Sicht habe es jedenfalls „keinerlei Bremsen gegeben – nein, nein.“ Es gehe nur darum, die Sache auf dem richtigen Weg zu lösen. Tatsächlich ist es aus der Sicht dieses Papstes besser, wenn unter der Schwelle der Öffentlichkeit jede Diözese ihren Freiraum erhält. Dazu wurde der Papst in den letzten Wochen nicht zuletzt auch von jenen katholischen Bischöfen in anderen Weltgegenden gedrängt, die sich so eine gemeinsame Eucharistie gemischt- konfessioneller Paare gar nicht vorstellen können.
Ausdrücklich ging der Papst dann noch einmal auf seinen Besuch in unserer lutherischen Gemeinde in Rom ein, der er im November 2015 nicht nur einen Abendmahlskelch schenkte. Damals regte er auch an, konfessionsverbindende Paare sollten gemeinsam zum Abendmahl gehen können, wenn sie dieselbe Taufe und denselben Glauben haben und reinen Gewissens an den Altar treten können. Damals aber schon fühlte sich der Papst vom Kirchenrecht eingeschränkt, als er sagte: „Ich werde nie wagen, Erlaubnis zu geben, dies zu tun, denn es ist nicht meine Kompetenz. Eine Taufe, ein Herr, ein Glaube. Sprecht mit dem Herrn und geht voran. Ich wage nicht mehr zu sagen.“ Da liegt es nun nahe, dass man sich in der Kurie an die Überarbeitung des Kirchenrechts macht, um den Weg solcher Paare zur Eucharistie zu erleichtern. Tatsächlich wird im Vatikan hart gearbeitet – genau woran aber, das erfährt man nicht. Es wird um Geduld gebeten. jöb.